"Den Körper wiederherstellen" - der Ansatz von ANR (Englisch)

ANR Behandlung - erklärt vom Entwickler der Methode Dr. Andre Waismann (Englisch)

ANR Behandlung

Ablauf der Behandlung

ANR ist ein medikamentöses Verfahren für den Opioidentzug das von Dr. Andre Waismann entwickelt wurde, welches unter Narkose in einem Spital durchgeführt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um illegale Drogen (z.B. Heroin), Substitutionsmedikamente (z.B. Methadon) oder Schmerzmittel (z.B. Morphium oder Codeinpräparate)  handelt.

Die Behandlung umfasst drei Schritte:

  • Information, Screening und Vorabklärungen durch den Facharzt ANR
  • Behandlung unter Narkose in einem spezialisierten Spital
  • Nachbetreuung durch den Facharzt ANR und den Hausarzt

Mehr Informationen und einen ANR Ratgeber finden Sie in unserem Blog:

Ergebnis der Behandlung

ANR ist mehr als ein “Entzug”

Der Begriff Accelerated Neuro Regulation besagt, dass es sich nicht nur um einen „Entzug“ handelt, sondern um ein medikamentöses Verfahren, bei dem die suchterzeugende Fehlfunktion der sog. Opioidrezeptoren im Gehirn korrigiert wird. Dadurch wird einerseits der Entzug beschleunigt, so dass dieser unter Narkose durchgeführt werden muss, andererseits wird durch die Blockade der Rezeptoren jegliches Verlangen nach Opioiden aufgehoben.

Wieso ANR anders als ein Entzug ist (Englisch)

Wieso ANR anders als ein Entzug ist (Englisch)

Finanzierung der Behandlung

Da das ANR Verfahren in der Schweiz (noch) nicht von den Krankenkassen bezahlt wird, muss es in der Regel privat finanziert werden. Wir sind Ihnen bei der Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten gerne behilflich.

Via Krankenkasse können einzelne Leistungen abgerechnet werden. Falls Sie in einem sog. Hausarztmodell versichert sind, ist es wichtig, dass Sie für die abrechenbaren Leistungen bei Ihrem Hausarzt eine entsprechende Überweisung beantragen.

Für ausländische Patienten empfehlen wir, möglichst frühzeitig abzuklären, ob allenfalls Leistungen in der Schweiz übernommen werden. Wir empfehlen mindestens den Einschluss von Notfallleistungen.